ThüringenRechtTHÜ-RE-984-2026

Dürfen Sie als Jagdpächter in Thüringen am 1. Juni einen gesunden Rotspießer erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Ja, aber nur, wenn er bereits verfegt hat.
  • D)Ja, wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt ist.
  • E)Ja, wenn er nicht im Verband kommt.
Erklärung

Richtig ist „Nein“. In Thüringen hat Rotwild am 1. Juni Schonzeit; Spießer (Rot-Schmalspießer) sind zu dieser Zeit nicht frei. Unabhängig von Verband, Verfegen oder Abschussplan ist die Erlegung eines gesunden Stücks daher unzulässig. Regulations may vary depending on the federal state.

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