ThüringenRechtTHÜ-RE-970-2026

Dürfen Sie als Jagdpächter in Thüringen am 8. Juni einen reifen, circa 6-jährigen Keiler erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja, aber nur, wenn der Keiler krank ist.
  • B)Ja, aber nur, wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt ist.
  • C)Ja, aber nur mit Ausnahmegenehmigung der unteren Jagdbehörde.
  • D)Nein.
  • E)Ja.
Erklärung

Ja, denn Schwarzwild hat in Thüringen ganzjährige Jagdzeit. Ein reifer Keiler darf daher am 8. Juni ohne Ausnahmegenehmigung und unabhängig von einem Abschussplan erlegt werden, da Schwarzwild nicht abschussplanpflichtig ist.

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