ThüringenRechtTHÜ-RE-124-2026

Dürfen Sie ein bewohntes Hornissennest in Ihrer Kanzel ohne Weiteres beseitigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Ja, aber erst nach dem 1. August.
  • C)Nein.
  • D)Nein, denn Hornissen gehören gemäß FFH-Richtlinie zu den streng geschützten Arten.
  • E)Nein, aber sie dürfen das Nest ausräuchern und die Hornissen dadurch vertreiben.
  • F)Ja, aber nur als Jagdausübungsberechtigter im eigenen Jagdbezirk.
Erklärung

Nein. Hornissen sind nach Bundesnaturschutzrecht besonders geschützt; Nester dürfen weder zerstört noch die Tiere gestört oder vertrieben werden. Eine Beseitigung ist nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung durch Fachkundige zulässig, nicht „ohne Weiteres“.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten