Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Hornissen sind nach Bundesnaturschutzrecht besonders geschützt; Nester dürfen weder zerstört noch die Tiere gestört oder vertrieben werden. Eine Beseitigung ist nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung durch Fachkundige zulässig, nicht „ohne Weiteres“.
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