Kurze Antwort
Richtig ist: Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
Richtig ist: Abzug, Visierung und Schaft dürfen von dir selbst bearbeitet werden. Diese Teile sind nicht „wesentliche Teile“ im Sinne des WaffG. Änderungen an wesentlichen Teilen (z. B. Lauf, Verschluss, Patronenlager, Gehäuse/Griffstück) sind erlaubnispflichtig und dürfen nur von Berechtigten (z. B. Büchsenmacher) durchgeführt werden.
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