ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1376-2026

Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Trefferergebnisse ohne Erlaubnis bearbeiten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.

  • A)Nur, wenn ich in der Metallbearbeitung erfahren bin.
  • B)Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
  • C)Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden.
  • D)Ja, ohne Einschränkungen.
  • E)Nein, ein eigenständiges Bearbeiten der Waffe ist für alle Bauteile nicht zulässig.
Erklärung

Richtig ist: Abzug, Visierung und Schaft dürfen von dir selbst bearbeitet werden. Diese Teile sind nicht „wesentliche Teile“ im Sinne des WaffG. Änderungen an wesentlichen Teilen (z. B. Lauf, Verschluss, Patronenlager, Gehäuse/Griffstück) sind erlaubnispflichtig und dürfen nur von Berechtigten (z. B. Büchsenmacher) durchgeführt werden.

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