Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. Auf einer Gesellschaftsjagd darfst du deinem Mitjäger Schrotpatronen kurzfristig überlassen, wenn er jagdrechtlich berechtigt ist und die Munition für Langwaffen bestimmt ist. Eine besondere Zustimmung des Jagdleiters oder zusätzliche Vereinbarungen sind nicht erforderlich (§ 29 WaffG; jagdlicher Munitionserwerb über den Jagdschein).
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