ThüringenRechtTHÜ-RE-851-2026

Ein am Vorabend weidwund geschossenes Stück Rehwild kommt erst bei der Nachsuche am folgenden Morgen zur Strecke. Muss dieses Stück der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Nur wenn das Stück an eine Gaststätte verkauft werden soll.
  • C)Nicht notwendig, wenn mit Gescheideinhalt verschmutzte Körperteile sorgfältig gesäubert bzw. ganz entfernt und verworfen werden.
  • D)Nein, wenn das Stück für den Eigenbedarf verwendet wird.
  • E)Nur wenn das Stück an den Wildhandel verkauft wird.
  • F)Die amtliche Fleischuntersuchung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Erlegung und unabhängig vom Treffersitz immer verpflichtend.

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