ThüringenRechtTHÜ-RE-851-2026

Ein am Vorabend weidwund geschossenes Stück Rehwild kommt erst bei der Nachsuche am folgenden Morgen zur Strecke. Muss dieses Stück der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Kurze Antwort

Ja, ein weidwund am Vorabend beschossenes und erst am nächsten Morgen erlegtes Reh ist der amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen.

  • A)Ja.
  • B)Nur wenn das Stück an eine Gaststätte verkauft werden soll.
  • C)Nicht notwendig, wenn mit Gescheideinhalt verschmutzte Körperteile sorgfältig gesäubert bzw. ganz entfernt und verworfen werden.
  • D)Nein, wenn das Stück für den Eigenbedarf verwendet wird.
  • E)Nur wenn das Stück an den Wildhandel verkauft wird.
  • F)Die amtliche Fleischuntersuchung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Erlegung und unabhängig vom Treffersitz immer verpflichtend.
Erklärung

Nachsuchewild mit langer Liegezeit weist ein erhöhtes Risiko für Verderb und bedenkliche Merkmale auf (z. B. Verfärbungen, Kontamination). Solches Nachsuchenwild ist in der Regel ein Fall für die amtliche Fleischbeschau.

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