Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, wenn er im Fangen und Töten von Wirbeltieren sachkundig ist.
Im befriedeten Bezirk (eingezäunter, ans Wohnhaus angrenzender Garten) ruht die Jagd; der Eigentümer darf dort bestimmte Wildarten wie Kaninchen fangen und töten, wenn er dafür sachkundig ist. Voraussetzung sind u. a. Sachkunde im tierschutzgerechten Fangen/Töten (z. B. Fallenschein) und Beachtung des Tierschutzrechts; Jagdschein oder Zustimmung des Jagdpächters sind hierfür nicht erforderlich.
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