ThüringenRechtTHÜ-RE-1003-2026

Ein Bauer fängt in seinem unmittelbar an das Wohnhaus angrenzenden eingezäunten Garten ein Wildkaninchen. Darf er es töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn er im Fangen und Töten von Wirbeltieren sachkundig ist.

  • A)Ja, aber nur, wenn der Jagdpächter des dortigen Jagdbezirkes zustimmt.
  • B)Ja, wenn er im Fangen und Töten von Wirbeltieren sachkundig ist.
  • C)Nein, das ist jagdrechtlich nicht zulässig.
  • D)Ja, aber nur, wenn er einen gültigen Jagdschein besitzt.
  • E)Nein, das ist tierschutzrechtlich nicht zulässig.
Erklärung

Im befriedeten Bezirk (eingezäunter, ans Wohnhaus angrenzender Garten) ruht die Jagd; der Eigentümer darf dort bestimmte Wildarten wie Kaninchen fangen und töten, wenn er dafür sachkundig ist. Voraussetzung sind u. a. Sachkunde im tierschutzgerechten Fangen/Töten (z. B. Fallenschein) und Beachtung des Tierschutzrechts; Jagdschein oder Zustimmung des Jagdpächters sind hierfür nicht erforderlich.

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