ThüringenRechtTHÜ-RE-932-2026

Ein Damwildhalter ohne Jagdschein bittet Sie als Jäger für ihn einige Hirsche in seinem Gehege, das in Ihrem Jagdbezirk liegt, mit der Jagdwaffe zu töten. Was ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

  • A)Als Inhaber eines gültigen Jagdscheins können Sie das ohne weiteres tun.
  • B)Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen unteren Jagdbehörde.
  • C)Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde.
  • D)Als Jagdausübungsberechtigter können Sie das ohne weiteres tun.
  • E)Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
  • F)Sie müssen den Abschuss der unteren Jagdbehörde anzeigen.
Erklärung

Im Gehege gehaltenes Damwild gilt als Nutztier, nicht als jagdbares Wild. Das Töten mit der Jagdwaffe ist daher kein Fall der befugten Jagdausübung; es bedarf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 WaffG. Zuständig ist die Kreisverwaltungs-/Waffenbehörde, nicht Jagd- oder Veterinärbehörde.

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