Kurze Antwort
Richtig ist: Sie brauchen eine Schießerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
Im Gehege gehaltenes Damwild gilt als Nutztier, nicht als jagdbares Wild. Das Töten mit der Jagdwaffe ist daher kein Fall der befugten Jagdausübung; es bedarf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 WaffG. Zuständig ist die Kreisverwaltungs-/Waffenbehörde, nicht Jagd- oder Veterinärbehörde.
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