ThüringenRechtTHÜ-RE-1951-2026

Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen. Was ist zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig ist: Er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.

  • A)Er darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen.
  • B)Er darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten.
  • C)Er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.
  • D)Er kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben lassen.
  • E)Er darf Tagesjagdscheine erwerben.

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