Kurze Antwort
In Deutschland darf er nur jagen, wenn er die deutsche Jägerprüfung besteht und anschließend einen deutschen Jagdschein löst.
Der deutsche Jagdschein setzt regelmäßig die in Deutschland abgelegte Jägerprüfung voraus. Ein ausländischer Jagdschein ersetzt diese nicht; Umschreibung ist nicht vorgesehen, Ausländerjagdschein scheidet wegen deutscher Staatsangehörigkeit aus.
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