ThüringenRechtTHÜ-RE-1951-2026

Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen. Was ist zutreffend?

Kurze Antwort

In Deutschland darf er nur jagen, wenn er die deutsche Jägerprüfung besteht und anschließend einen deutschen Jagdschein löst.

  • A)Er darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen.
  • B)Er darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten.
  • C)Er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.
  • D)Er kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben lassen.
  • E)Er darf Tagesjagdscheine erwerben.
Erklärung

Der deutsche Jagdschein setzt regelmäßig die in Deutschland abgelegte Jägerprüfung voraus. Ein ausländischer Jagdschein ersetzt diese nicht; Umschreibung ist nicht vorgesehen, Ausländerjagdschein scheidet wegen deutscher Staatsangehörigkeit aus.

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