ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1350-2026

Ein Freund, der auch Jäger ist, möchte Ihren Repetierer zur Jagd ausleihen. Was ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ich darf die Waffe nur für einen Monat verleihen.

  • A)Ich darf die Waffe nicht verleihen.
  • B)Ich darf die Waffe nur für eine Woche verleihen.
  • C)Ich darf die Waffe nur für zwei Wochen verleihen.
  • D)Ich darf die Waffe nur für einen Monat verleihen.
  • E)Ich darf die Waffe auf unbeschränkte Zeit verleihen.
Erklärung

Richtig ist „nur für einen Monat“. Verleih = vorübergehender Erwerb nach § 12 WaffG und ist zeitlich auf maximal 1 Monat begrenzt; länger ginge nur als Verwahrung ohne Benutzung. Voraussetzung: Der Leihende ist Berechtigter (bei Langwaffen gültiger Jagdschein) und führt einen datierten Leihschein beim Führen/Transport mit.

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