Kurze Antwort
Richtig ist: Ich darf die Waffe nur für einen Monat verleihen.
Richtig ist „nur für einen Monat“. Verleih = vorübergehender Erwerb nach § 12 WaffG und ist zeitlich auf maximal 1 Monat begrenzt; länger ginge nur als Verwahrung ohne Benutzung. Voraussetzung: Der Leihende ist Berechtigter (bei Langwaffen gültiger Jagdschein) und führt einen datierten Leihschein beim Führen/Transport mit.
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