Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“. Hecken in der freien Landschaft sind als Lebensstätten zahlreicher Arten naturschutzrechtlich besonders geschützt; ihre Entfernung (Rodung samt Wurzeln) ist grundsätzlich unzulässig. Zulässig sind allenfalls schonende Pflege- und Formschnitte außerhalb der Brutzeit, nicht aber die vollständige Beseitigung.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.