Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Der Uhu unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist nach Naturschutzrecht besonders/streng geschützt. Für tote Exemplare gilt ebenfalls das Besitz- und Verwertungsverbot: Aneignen oder präparieren ist ohne Ausnahmegenehmigung unzulässig.
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