ThüringenRechtTHÜ-RE-1947-2026

Ein Jagdgast erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat.

  • A)Der Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat.
  • B)Der Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat.
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt.
  • D)Der Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat.
  • E)Der Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde.

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