ThüringenRechtTHÜ-RE-863-2026

Ein Jagdgast hat drei Frischlinge erlegt. Der Jagdbezirksinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Pflicht zur Trichinenuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Alle drei Frischlinge.

  • A)Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling.
  • B)Alle drei Frischlinge.
  • C)Nur die Frischlinge, die er verschenkt und verkauft.
  • D)Bei Frischlingen erfolgt grundsätzlich keine Trichinenuntersuchung.

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