ThüringenRechtTHÜ-RE-863-2026

Ein Jagdgast hat drei Frischlinge erlegt. Der Jagdbezirksinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Pflicht zur Trichinenuntersuchung?

Kurze Antwort

Alle drei Frischlinge müssen auf Trichinen untersucht werden, unabhängig davon, ob sie verschenkt, selbst verwertet oder verkauft werden.

  • A)Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling.
  • B)Alle drei Frischlinge.
  • C)Nur die Frischlinge, die er verschenkt und verkauft.
  • D)Bei Frischlingen erfolgt grundsätzlich keine Trichinenuntersuchung.
Erklärung

Schwarzwild jeden Alters unterliegt stets der Trichinenuntersuchung, sobald das Wildbret für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Ohne negativen Befund darf weder zerwirkt noch abgegeben oder selbst verzehrt werden.

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