ThüringenRechtTHÜ-RE-985-2026

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild, in grob fahrlässiger Weise, erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte haftet für den Schaden.

  • A)Die Jagdgenossenschaft haftet für den Schaden.
  • B)Die Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes begleicht den Schaden.
  • C)Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft begleicht den Schaden.
  • D)Der Jagdausübungsberechtigte haftet für den Schaden.
  • E)Nur der Jagdgast haftet für den Schaden.
  • F)Keiner haftet für den Schaden.

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