Kurze Antwort
Richtig ist: Dies ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der obersten Jagdbehörde zulässig.
Richtig ist Option 2. Das Aussetzen von Wild heimischer Arten (hier: Haselwild/Haselhuhn) bedarf in Thüringen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der obersten Jagdbehörde. Hintergrund: Landesjagdrecht regelt das Aussetzen streng behördlich – weder Jagdgenossenschaft noch Hegegemeinschaft können das genehmigen; ohne behördliche Erlaubnis ist es unzulässig. Regeln können je nach Bundesland abweichen.
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