Kurze Antwort
Richtig ist: Dies ist verboten.
Richtig ist: Dies ist verboten. Nach § 28 Abs. 2 BJagdG ist das Aussetzen von Schwarzwild grundsätzlich untersagt – ohne Genehmigungsmöglichkeit. Genehmigungen betreffen teils andere Arten oder fremde Arten, aber nicht Schwarzwild.
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