ThüringenRechtTHÜ-RE-1906-2026

Ein Jagdpächter möchte in seinem Jagdbezirk Schwarzwild aussetzen. Was ist zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dies ist verboten.

  • A)Dies ist ohne Einschränkung möglich.
  • B)Dies ist nur mit Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig.
  • C)Dies ist verboten.
  • D)Dies ist nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde zulässig.
Erklärung

Richtig ist: Dies ist verboten. Nach § 28 Abs. 2 BJagdG ist das Aussetzen von Schwarzwild grundsätzlich untersagt – ohne Genehmigungsmöglichkeit. Genehmigungen betreffen teils andere Arten oder fremde Arten, aber nicht Schwarzwild.

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