ThüringenRechtTHÜ-RE-1930-2026

Ein Jagdpächter übt in einem befriedeten Bezirk seines Jagdbezirks die Jagd aus. Um was handelt es sich?

Kurze Antwort

Das Ausüben der Jagd in einem befriedeten Bezirk stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

  • A)Um eine Straftat.
  • B)Um eine Ordnungswidrigkeit.
  • C)Um einen Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit.
  • D)Um eine zulässige Ausübung der Jagd.
Erklärung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd; wer dort dennoch jagt, handelt ordnungswidrig (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG). Es ist keine Straftat, sondern bußgeldbewährt. Regelungen können je nach Bundesland ergänzt sein.

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