Kurze Antwort
Nein, für den Erwerb eines Einstecklaufes zu einem bereits in der WBK eingetragenen Drilling ist kein waffenrechtlicher Voreintrag erforderlich.
Einsteckläufe gelten waffenrechtlich nicht als eigenständige Schusswaffen. Für ihren Erwerb und Besitz ist bei vorhandener Grundwaffe keine zusätzliche Erlaubnis oder Voreintrag nötig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.