ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1012-2026

Ein Jagdscheininhaber besitzt einen Drilling, der in seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen ist. Benötigt er zum Erwerb eines Einstecklaufes für diesen Drilling einen entsprechenden waffenrechtlichen Voreintrag in seiner WBK?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nein, aber eine gesonderte Erwerbsberechtigung.
  • D)Ja, wenn der Einstecklauf ein hochwildtaugliches Kaliber aufweist.
  • E)Ja, wenn der Jagdscheininhaber nicht bereits eine Waffe im Kaliber des Einstecklaufs besitzt.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Ein Jagdscheininhaber besitzt einen Drilling, der in seiner Waffe… | Jägerprüfung Thüringen – GrünesAbi | GrünesAbi