ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1157-2026

Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja, aber nur, wenn er eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Erwerbsberechtigung besitzt.
  • B)Ja, aber nur im Kaliber 16/65 und 16/67,5.
  • C)Nein, er darf nur Munition für das eingetragene Kaliber erwerben.
  • D)Ja.
  • E)Ja, aber nur im Kaliber 16 oder kleiner.

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