ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1157-2026

Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?

Kurze Antwort

Ja, er darf Schrotpatronen auch in anderen Kalibern erwerben.

  • A)Ja, aber nur, wenn er eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Erwerbsberechtigung besitzt.
  • B)Ja, aber nur im Kaliber 16/65 und 16/67,5.
  • C)Nein, er darf nur Munition für das eingetragene Kaliber erwerben.
  • D)Ja.
  • E)Ja, aber nur im Kaliber 16 oder kleiner.
Erklärung

Langwaffenmunition kann der Jäger gegen Vorlage des gültigen Jagdscheins ohne Kaliberbindung erwerben. Die Kaliberbeschränkung gilt nur für Kurzwaffenmunition mit Munitionserwerbseintrag in der WBK.

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