Kurze Antwort
Ja, er darf Schrotpatronen auch in anderen Kalibern erwerben.
Langwaffenmunition kann der Jäger gegen Vorlage des gültigen Jagdscheins ohne Kaliberbindung erwerben. Die Kaliberbeschränkung gilt nur für Kurzwaffenmunition mit Munitionserwerbseintrag in der WBK.
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