ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1014-2026

Ein Jagdscheininhaber veräußert (verkauft) auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss er als Überlasser daraufhin veranlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Überlassungsanzeige innerhalb von zwei Wochen bei seiner zuständigen Behörde.

  • A)Überlassungsanzeige innerhalb eines Monats bei seiner zuständigen Behörde.
  • B)Überlassungsanzeige innerhalb von zwei Wochen bei seiner zuständigen Behörde.
  • C)Ohne Voreintragung der Waffe in die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ist der Verkauf nicht zulässig.
  • D)Mitteilung an die Waffenbehörde des Erwerbers binnen 2 Wochen.
  • E)Der Überlasser muss nichts veranlassen. Nur der Erwerber ist verpflichtet, den Erwerb der Waffe bei seiner zuständigen Behörde anzuzeigen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Ein Jagdscheininhaber veräußert (verkauft) auf Dauer seine Doppel… | Jägerprüfung Thüringen – GrünesAbi | GrünesAbi