Kurze Antwort
Der Verkäufer muss die dauerhafte Überlassung binnen zwei Wochen seiner zuständigen Behörde anzeigen und die Waffe aus seiner WBK austragen lassen.
Beim Verkauf einer erlaubnispflichtigen Langwaffe besteht eine 14‑Tage‑Anzeigepflicht für Überlassende und Erwerber. Die Anzeige erfolgt bei der jeweils eigenen zuständigen Behörde; ein Monat oder Untätigkeit sind falsch.
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