Kurze Antwort
Das Stück vom eigenen Jagdbezirk aus sofort erlegen, an Ort und Stelle versorgen und den Jagdnachbarn unverzüglich benachrichtigen.
In Sichtweite hinter der Grenze ist der Fangschuss vom eigenen Revier aus waidgerecht geboten, um Leiden zu verhindern. Ohne Wildfolgevereinbarung darf die Grenze mit Waffe nicht überschritten werden; danach ist der Nachbar sofort zu informieren.
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