ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-684-2026

Ein krank geschossenes Stück Rehwild flüchtet in den Nachbarjagdbezirk, bleibt dort aber gut sichtbar in 50 Meter Entfernung von der Jagdbezirksgrenze stehen. Eine schriftliche Wildfolgevereinbarung mit dem Nachbarjagdbezirk wurde nicht abgeschlossen. Was sollten Sie tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Reh vom eigenen Jagdbezirk aus erlegen, an Ort und Stelle versorgen und dann unmittelbar den Jagdbezirksnachbarn verständigen.

  • A)Das Reh vom eigenen Jagdbezirk aus erlegen, an Ort und Stelle versorgen und dann unmittelbar den Jagdbezirksnachbarn verständigen.
  • B)Sofort den dortigen Jagdausübungsberechtigten verständigen, sonst zunächst nichts weiter.
  • C)Abwarten bis sich das Stück nieder tut, sich dann vorsichtig entfernen und den Jagdbezirksnachbarn verständigen.
  • D)Einen bestätigten Schweißhundeführer kontaktieren und diesen bitten, die Nachsuche bzw. Erlegung des kranken Stückes vorzunehmen.
  • E)Sofort den Jagdgenossenschaftsvorsitzenden des Nachbarjagdbezirks kontaktieren und um Zustimmung für die Erlegung des kranken Stücks im Nachbarjagdbezirk bitten (am besten unter Zeugen).

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