ThüringenRechtTHÜ-RE-988-2026

Ein Landwirt, dessen Anwesen (umfriedeter Hof) innerhalb eines Gemeinschaftsjagdbezirkes liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

Kurze Antwort

Das Aneignungsrecht steht dem Landwirt zu.

  • A)Dem Landwirt.
  • B)Dem Jagdpächter.
  • C)Der Jagdgenossenschaft.
  • D)Niemandem, da der Landwirt den Steinmarder rechtswidrig getötet hat. Er ist durch die Ordnungsbehörde unschädlich zu beseitigen.
  • E)Dem Jagdvorsteher.
  • F)Dem Jagdbeirat.
Erklärung

Befriedete Bezirke wie umfriedete Hofräume sind kein Jagdbezirk; dort kann die Behörde das Fangen/Töten bestimmter Arten gestatten, und das Aneignungsrecht steht dem Eigentümer/Nutznießer zu. Daher darf der Landwirt den getöteten Steinmarder behalten.

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