ThüringenRechtTHÜ-RE-988-2026

Ein Landwirt, dessen Anwesen (umfriedeter Hof) innerhalb eines Gemeinschaftsjagdbezirkes liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Landwirt.

  • A)Dem Landwirt.
  • B)Dem Jagdpächter.
  • C)Der Jagdgenossenschaft.
  • D)Niemandem, da der Landwirt den Steinmarder rechtswidrig getötet hat. Er ist durch die Ordnungsbehörde unschädlich zu beseitigen.
  • E)Dem Jagdvorsteher.
  • F)Dem Jagdbeirat.

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