ThüringenRechtTHÜ-RE-2006-2026

Ein Landwirt in Ihrem Jagdbezirk brennt im Frühjahr Böschungen mit altem Gras ab. Was ist zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Abbrennen von Böschungen ist nach dem Naturschutzgesetz verboten.

  • A)Das Abbrennen dient der Erhaltung der Artenvielfalt, weil das überständige Gras entfernt wird.
  • B)Dies ist notwendig, damit Gräser und Kräuter wieder besser wachsen.
  • C)Das Abbrennen von Böschungen ist bei extremer Trockenheit im Frühjahr wegen Gefährdung landwirtschaftlicher Kulturen untersagt.
  • D)Das Abbrennen von Böschungen ist nach dem Naturschutzgesetz verboten.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten