ThüringenRechtTHÜ-RE-2006-2026

Ein Landwirt in Ihrem Jagdbezirk brennt im Frühjahr Böschungen mit altem Gras ab. Was ist zutreffend?

Kurze Antwort

Das Abbrennen von Böschungen ist nach dem Naturschutzgesetz verboten.

  • A)Das Abbrennen dient der Erhaltung der Artenvielfalt, weil das überständige Gras entfernt wird.
  • B)Dies ist notwendig, damit Gräser und Kräuter wieder besser wachsen.
  • C)Das Abbrennen von Böschungen ist bei extremer Trockenheit im Frühjahr wegen Gefährdung landwirtschaftlicher Kulturen untersagt.
  • D)Das Abbrennen von Böschungen ist nach dem Naturschutzgesetz verboten.
Erklärung

Das Abflämmen von Böschungen und Altgras schädigt Bodenfauna, Brut- und Setzzeitbiotope und birgt hohes Brandrisiko. Naturschutzrecht untersagt solche Maßnahmen grundsätzlich; Pflege hat mechanisch (Mähen/Mulchen) zu erfolgen.

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