Kurze Antwort
Das Abbrennen von Böschungen ist nach dem Naturschutzgesetz verboten.
Das Abflämmen von Böschungen und Altgras schädigt Bodenfauna, Brut- und Setzzeitbiotope und birgt hohes Brandrisiko. Naturschutzrecht untersagt solche Maßnahmen grundsätzlich; Pflege hat mechanisch (Mähen/Mulchen) zu erfolgen.
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