Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, wenn beim lebenden Stück und beim Aufbrechen keine bedenklichen Merkmale festgestellt wurden, darf Rehwild als Primärerzeugnis (in der Decke, aufgebrochen) in kleinen Mengen direkt an Gastronomie abgegeben werden. Eine amtliche Fleischuntersuchung oder Trichinenuntersuchung ist bei Rehwild nicht erforderlich; die allgemeinen Hygiene- und Kühlanforderungen (z. B. alsbald auf ≤7 °C Innentemperatur) sind einzuhalten.
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