Kurze Antwort
Richtig sind: Sie dürfen die Trophäe präparieren lassen. und Sie dürfen den Rehbock über die Tierkörperbeseitigung entsorgen.
Fallwild darf nicht in den Verkehr gebracht oder verschenkt werden; ein wildernd gerissener Bock ist nicht erlegt, daher ist Wildbretabgabe unzulässig. Erlaubt ist die unschädliche Beseitigung über die Tierkörperbeseitigung und das Präparieren der Trophäe; das Fleisch bleibt tabu. Regelgrundlage: Tier-LMHV – Unfall-/Fallwild nicht vermarkten.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.