Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“. Der Europäische Maulwurf unterliegt nicht dem Jagdrecht und steht nach Bundesnaturschutzrecht unter besonderem Schutz; Fangen oder Töten ist ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten. Auch Wildschaden rechtfertigt kein eigenmächtiges Eingreifen.
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