ThüringenRechtTHÜ-RE-238-2026

Eine neu angelegte Wildwiese wird von einem Maulwurf stark zerwühlt. Dürfen Sie diesen Maulwurf ohne behördliche Erlaubnis fangen und töten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur außerhalb von Naturschutzgebieten.
  • D)Ja, Sie dürfen den Maulwurf aber nur mit einer Lebendfalle fangen und anschließend tierschutzgerecht töten.
  • E)Nein, denn Maulwürfe gehören gemäß FFH-Richtlinie zu den streng geschützten Arten.
Erklärung

Richtig ist „Nein“. Der Europäische Maulwurf unterliegt nicht dem Jagdrecht und steht nach Bundesnaturschutzrecht unter besonderem Schutz; Fangen oder Töten ist ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten. Auch Wildschaden rechtfertigt kein eigenmächtiges Eingreifen.

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