Kurze Antwort
Bei fehlender Zuverlässigkeit wird die Waffenbesitzkarte widerrufen, die Waffen sind einem Berechtigten zu überlassen und auch der Jagdschein kann entzogen werden.
Unzuverlässigkeit nach WaffG führt zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; damit entfällt das Bedürfnis und die Waffen müssen abgegeben werden. Nach BJagdG (§§ 17, 18) kann in der Folge auch der Jagdschein entzogen werden.
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