ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1345-2026

Eine Person besitzt nach dem Waffengesetz die Zuverlässigkeit nicht mehr. Sie hat damit zu rechnen, dass ...

Kurze Antwort

Bei fehlender Zuverlässigkeit wird die Waffenbesitzkarte widerrufen, die Waffen sind einem Berechtigten zu überlassen und auch der Jagdschein kann entzogen werden.

  • A)sie eine Abmahnung von der unteren Jagdbehörde erhält.
  • B)die Waffenbesitzkarte widerrufen wird.
  • C)sie an einer Nachschulung teilnehmen muss.
  • D)sie die Waffen einem Berechtigten überlassen muss.
  • E)auch der Jagdschein entzogen werden kann.
Erklärung

Unzuverlässigkeit nach WaffG führt zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; damit entfällt das Bedürfnis und die Waffen müssen abgegeben werden. Nach BJagdG (§§ 17, 18) kann in der Folge auch der Jagdschein entzogen werden.

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