Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein ist richtig. Der Schaden am Maisbehelfssilo (mit Folie und Reifen abgedeckt) betrifft bewegliche/abgedeckte Erzeugnisse bzw. kein stehendes Feld; solche Schäden sind nach BJagdG nicht ersatzpflichtig. Ersatzpflicht besteht nur für Wildschäden an Grundstücken bzw. getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen – nicht für derartig gelagerte Silos.
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