ThüringenRechtTHÜ-RE-298-2026

Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur, wenn der Wildschaden bis zum 1. Oktober des Jahres angemeldet wurde.
  • D)Ja, aber nur, wenn der Wildschaden spätestens eine Woche nach Kenntnisnahme angemeldet wurde.
Erklärung

Nein ist richtig. Der Schaden am Maisbehelfssilo (mit Folie und Reifen abgedeckt) betrifft bewegliche/abgedeckte Erzeugnisse bzw. kein stehendes Feld; solche Schäden sind nach BJagdG nicht ersatzpflichtig. Ersatzpflicht besteht nur für Wildschäden an Grundstücken bzw. getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen – nicht für derartig gelagerte Silos.

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