Kurze Antwort
Richtig sind: Name, Firma oder eingetragene Marke des Herstellers., Die Beschusszeichen. und Die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung des Laufkalibers.
Nach § 24 WaffG müssen auf den wesentlichen Teilen stehen: Herstellerangabe (Name/Firma/Marke) und die Munitions- bzw. Laufkaliberbezeichnung. Zusätzlich sind Beschusszeichen nach BeschG/CIP Pflicht als Nachweis der bestandenen Beschussprüfung. Produktionsdatum oder „Haltbarkeitsdauer“ sind nicht vorgeschrieben.
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