ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1336-2026

Eine Schusswaffe muss Kennzeichnungen tragen. Welche von den hier aufgezählten sind zwingend notwendig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Name, Firma oder eingetragene Marke des Herstellers., Die Beschusszeichen. und Die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung des Laufkalibers.

  • A)Name, Firma oder eingetragene Marke des Herstellers.
  • B)Die Beschusszeichen.
  • C)Die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung des Laufkalibers.
  • D)Das Datum der Produktion beim Hersteller.
  • E)Die Haltbarkeitsdauer laut Hersteller.
Erklärung

Nach § 24 WaffG müssen auf den wesentlichen Teilen stehen: Herstellerangabe (Name/Firma/Marke) und die Munitions- bzw. Laufkaliberbezeichnung. Zusätzlich sind Beschusszeichen nach BeschG/CIP Pflicht als Nachweis der bestandenen Beschussprüfung. Produktionsdatum oder „Haltbarkeitsdauer“ sind nicht vorgeschrieben.

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