ThüringenRechtTHÜ-RE-300-2026

Feldhasen haben eine in der freien Feldflur liegende Obstbaumkultur durch Abnagen der Rinde schwer beschädigt. Ist der Jagdpächter, der die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht der Jagdgenossenschaft laut Jagdpachtvertrag übernommen hat, schadensersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur, wenn der Schaden rechtzeitig angemeldet wurde.
Erklärung

Richtig ist „Nein“, weil nach § 29 BJagdG nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan ersatzpflichtig sind. Feldhasenschäden zählen nicht dazu; daher haftet der Pächter auch dann nicht, wenn er die Wildschadensersatzpflicht vertraglich übernommen hat.

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