ThüringenRechtTHÜ-RE-395-2026

Für welche Wildarten ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ein an Grundstücken entstandener Wildschaden zu ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane.

  • A)Wildtauben, Wildenten und Wildgänse.
  • B)Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane.
  • C)Raubwild, Federwild und Elchwild.
  • D)Haarwild und Federwild.
  • E)Schalenwild, Dachs und Hase.
  • F)Hochwild und Niederwild.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten