ThüringenRechtTHÜ-RE-518-2026

Für welchen Zeitraum ist in Thüringen der Abschussplan in der Regel aufzustellen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Für 3 Jahre.

  • A)Für 1 Jahr.
  • B)Für 2 Jahre.
  • C)Für 3 Jahre.
  • D)Für 5 Jahre.
  • E)Für 9 Jahre.
  • F)Für 12 Jahre.

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