ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-2030-2026

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu treffen zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Vor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen. und Nicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden.

  • A)Vor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen.
  • B)Feucht gewordene Munition muss vor der Verwendung getrocknet werden.
  • C)Nicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden.
  • D)Patronen mit geringerem Kaliber können bei gleicher Hülsenlänge aus Waffen mit größerem Kaliber verschossen werden (z. B. 6,5 x 57 R aus 7 x 57 R).
Erklärung

Richtig sind 1 und 3: Kaliberangaben auf Waffe und Munition müssen übereinstimmen, sonst besteht Bruch- und Unfallgefahr; nicht identifizierbare Patronen sind tabu. Feuchte Munition „trocknen“ ist unzulässig (kann Versager oder Druckspitzen verursachen). Unterschiedliche Kaliber passen teils mechanisch, dürfen aber nicht verschossen werden.

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