ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1142-2026

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition im Kaliber 7,65 Millimeter die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Kurze Antwort

Nein, der Jahresjagdschein allein genügt nicht zum Erwerb von Pistolenmunition im Kaliber 7,65 mm.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Nur beim Kauf von weniger als 20 Schuss.
  • D)Nein, man benötigt außerdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • E)Ja, wenn man älter als 21 Jahre ist.
Erklärung

Kurzwaffenmunition darf ein Jäger nur mit in der Waffenbesitzkarte eingetragener Munitionserwerbserlaubnis erwerben. Der Jagdschein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition.

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