Kurze Antwort
Nein, der Jahresjagdschein allein genügt nicht zum Erwerb von Pistolenmunition im Kaliber 7,65 mm.
Kurzwaffenmunition darf ein Jäger nur mit in der Waffenbesitzkarte eingetragener Munitionserwerbserlaubnis erwerben. Der Jagdschein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition.
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