ThüringenRechtTHÜ-RE-330-2026

Haftet ein Jagdpächter, der die vollständige Wildschadensübernahme im Jagdpachtvertrag erklärt hat, mit seinem Privatvermögen für eintretende Wildschäden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, vollständig.

  • A)Ja, vollständig.
  • B)Nein.
  • C)Nein, nur in Höhe der Hälfte seines Jahreseinkommens.
  • D)Ja, aber nur bis maximal 25.000 Euro.
  • E)Ja, aber nur bis zur Höhe seines frei verfügbaren Vermögens.

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