ThüringenRechtTHÜ-RE-331-2026

Hat der Eigentümer einer aus ethischen Gründen befriedeten Fläche Anspruch auf Wildschadensersatz?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nur, wenn mindestens auf einer Nachbarfläche gleichzeitig Wildschaden festgestellt wurde.
  • D)Ja, aber nur, wenn er den Schaden fristgemäß angemeldet hat.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Befriedete Flächen (aus ethischen Gründen ruhende Jagd) gehören jagdlich nicht zum Jagdbezirk; nach BJagdG hat der Eigentümer solcher Flächen keinen Anspruch auf Wildschadensersatz. Hintergrund: § 34/§ 29 BJagdG-Regelungen – auf befriedeten Flächen besteht kein Ersatzanspruch für Wildschäden. Regelungen können je nach Bundesland im Detail variieren.

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