Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Befriedete Flächen (aus ethischen Gründen ruhende Jagd) gehören jagdlich nicht zum Jagdbezirk; nach BJagdG hat der Eigentümer solcher Flächen keinen Anspruch auf Wildschadensersatz. Hintergrund: § 34/§ 29 BJagdG-Regelungen – auf befriedeten Flächen besteht kein Ersatzanspruch für Wildschäden. Regelungen können je nach Bundesland im Detail variieren.
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