Kurze Antwort
Richtig ist: Ein Jagderlaubnisscheininhaber ist während der Jagdausübung nicht mitversicherte Person der Berufsgenossenschaft.
Richtig ist: Ein Jagderlaubnisscheininhaber (Jagdgast) ist bei der SVLFG/Berufsgenossenschaft nicht unfallversichert. Die BG deckt Unfälle von Jagdausübungsberechtigten (z. B. Pächter, Eigenjagdbesitzer, Jagdgenossenschaft) und deren betriebliche Tätigkeiten ab, nicht aber private Jagdgäste. Für eigene Körperschäden eines Jagdgastes besteht über die BG kein Schutz; es greift ggf. private Unfallversicherung, nicht die Jagdhaftpflicht.
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