ThüringenRechtTHÜ-RE-1978-2026

Ihr Jagdbezirk in Thüringen hat eine zusammenhängend bejagbare Flächengröße von 380 Hektar. Wie viele Kirrungen dürfen Sie in Ihrem Jagdbezirk anlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Drei Kirrungen.

  • A)Eine Kirrung.
  • B)Zwei Kirrungen.
  • C)Drei Kirrungen.
  • D)Vier Kirrungen.
  • E)Fünf Kirrungen.
  • F)Sechs Kirrungen.
Erklärung

In Thüringen ist die Zahl der Kirrungen flächenbezogen begrenzt: Pro angefangene 150 ha zusammenhängend bejagbarer Fläche ist eine Kirrung zulässig. Bei 380 ha sind das 3 × 150 ha (300 ha) = 3 Kirrungen; die restlichen 80 ha reichen nicht für eine vierte. Daher Antwort: drei Kirrungen. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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