ThüringenRechtTHÜ-RE-1979-2026

Ihr Jagdbezirk in Thüringen hat eine zusammenhängend bejagbare Flächengröße von 730 Hektar. Wie viele Kirrungen dürfen Sie in Ihrem Jagdbezirk anlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Fünf Kirrungen.

  • A)Eine Kirrung.
  • B)Zwei Kirrungen.
  • C)Drei Kirrungen.
  • D)Vier Kirrungen.
  • E)Fünf Kirrungen.
  • F)Sechs Kirrungen.
Erklärung

Richtig ist: fünf Kirrungen. Begründung: In Thüringen ist die Zahl der Kirrungen an die bejagbare Fläche gekoppelt. Pro angefangene 150 ha bejagbarer Fläche ist eine Kirrung zulässig. 730 ha / 150 ha = 4,86 → aufgerundet 5 Kirrungen. Regulations may vary depending on the federal state.

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