Kurze Antwort
Richtig ist: Fünf Kirrungen.
Richtig ist: fünf Kirrungen. Begründung: In Thüringen ist die Zahl der Kirrungen an die bejagbare Fläche gekoppelt. Pro angefangene 150 ha bejagbarer Fläche ist eine Kirrung zulässig. 730 ha / 150 ha = 4,86 → aufgerundet 5 Kirrungen. Regulations may vary depending on the federal state.
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