ThüringenRechtTHÜ-RE-120-2026

Ihr Jagdhund ist unheilbar krank. Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie bringen den Hund unverzüglich zum Tierarzt.

  • A)Sie dürfen den Hund auf Ihrem Grundstück ohne weiteres mit einer geeigneten Jagdwaffe töten.
  • B)Ein befreundeter Jagdscheininhaber darf den Hund im Jagdbezirk erschießen.
  • C)Sie bringen den Hund unverzüglich zum Tierarzt.
  • D)Sie bringen den Hund zum Tierarzt, damit dieser lebensverlängernde Maßnahmen unternimmt, um dem Tierschutzgesetz zu entsprechen.
Erklärung

Richtig ist: Sie bringen den Hund unverzüglich zum Tierarzt. Begründung: Nach Tierschutzrecht darf kein Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden erleiden; das tierschutzgerechte Einschläfern obliegt dem Tierarzt. Das Töten mit der Jagdwaffe auf dem Grundstück oder im Revier ist unzulässig, auch nicht durch einen befreundeten Jäger; lebensverlängernde Maßnahmen sind bei unheilbar krankem, leidendem Hund nicht weidgerecht.

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