Kurze Antwort
Richtig ist: Sie bringen den Hund unverzüglich zum Tierarzt.
Richtig ist: Sie bringen den Hund unverzüglich zum Tierarzt. Begründung: Nach Tierschutzrecht darf kein Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden erleiden; das tierschutzgerechte Einschläfern obliegt dem Tierarzt. Das Töten mit der Jagdwaffe auf dem Grundstück oder im Revier ist unzulässig, auch nicht durch einen befreundeten Jäger; lebensverlängernde Maßnahmen sind bei unheilbar krankem, leidendem Hund nicht weidgerecht.
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