Kurze Antwort
Richtig ist: Nein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören.
Richtig ist Option 3. Kraniche sind streng geschützt; während der Brut- und Aufzuchtzeit gilt ein Störungsverbot. Das Aufsuchen und Fotografieren an der Brutstätte kann das Brutgeschäft erheblich stören und ist daher nach § 19a BJagdG bzw. § 44 BNatSchG unzulässig. Genehmigungen des Jagdpächters oder eine Behördenzugehörigkeit ersetzen dieses Verbot nicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.