ThüringenRechtTHÜ-RE-045-2026

In der Lunge einer von Ihnen gestreckten Ricke stellen Sie Lungenwurmbefall fest. Dürfen Sie das Stück im eigenen Haushalt verbrauchen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn keine weiteren Organveränderungen vorliegen und ich die Lunge verwerfe.

  • A)Ja, wenn keine weiteren Organveränderungen vorliegen und ich die Lunge verwerfe.
  • B)Nein, ich muss das Stück verwerfen.
  • C)Ja, aber erst nach amtlicher Fleischuntersuchung.
  • D)Ja, aber nur, wenn das Fleisch bei der Zubereitung vollständig durchgegart wird.
  • E)Ja, aber nur zur Verwertung als Hundefutter.

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