Kurze Antwort
Ja, der Eigenverbrauch ist zulässig, sofern keine weiteren bedenklichen Merkmale vorliegen und die befallene Lunge konsequent verworfen wird.
Lungenwurmbefall macht das Stück nicht automatisch genussuntauglich; nur die Lunge ist auszuschließen. Liegen zusätzliche bedenkliche Merkmale vor (z. B. Abmagerung), ist eine amtliche Untersuchung bzw. Verwerfen erforderlich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.