ThüringenRechtTHÜ-RE-967-2026

In einem für befriedet erklärten Teil eines Jagdbezirks richtet Schwarzwild Schaden an. Muss dieser ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Schaden muss nicht ersetzt werden.

  • A)Ja, falls der Jagdbezirk verpachtet ist, vom Jagdpächter.
  • B)Ja, falls der Jagdbezirk nicht verpachtet ist, von der Jagdgenossenschaft.
  • C)Der Schaden muss nicht ersetzt werden.

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