ThüringenRechtTHÜ-RE-967-2026

In einem für befriedet erklärten Teil eines Jagdbezirks richtet Schwarzwild Schaden an. Muss dieser ersetzt werden?

Kurze Antwort

Nein, in befriedeten Bezirken besteht kein Anspruch auf Wildschadenersatz; der Schaden muss nicht ersetzt werden.

  • A)Ja, falls der Jagdbezirk verpachtet ist, vom Jagdpächter.
  • B)Ja, falls der Jagdbezirk nicht verpachtet ist, von der Jagdgenossenschaft.
  • C)Der Schaden muss nicht ersetzt werden.
Erklärung

Befriedete Bezirke sind von der Jagdausübung ausgenommen, und Wildschäden werden dort grundsätzlich nicht erstattet. Verpachtung oder Zuständigkeiten der Jagdgenossenschaft ändern daran nichts. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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