Kurze Antwort
Richtig ist: Es handelt sich um eine Notwehrsituation. Sie handeln straffrei, wenn Sie der Frau in erforderlichem Umfang helfen den Angriff abzuwehren.
Das ist Notwehr zugunsten eines anderen (Nothilfe): Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf die Frau liegt vor, Sie dürfen ihn mit geeigneten und erforderlichen Mitteln beenden. Maßgabe ist immer das mildeste wirksame Mittel; wenn möglich zuerst Ansprechen/Warnen, Schusswaffeneinsatz nur als letztes Mittel. Notstand ist hier falsch, weil es um menschlichen Angriff geht – klassischer Notwehrfall.
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