ThüringenRechtTHÜ-RE-1894-2026

In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden und Forstkulturen. Dürfen Sie darin jagen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, denn sie stellen keinen befriedeten Bezirk dar.

  • A)Viehweiden nein, Forstkulturen ja.
  • B)Ja, denn sie stellen keinen befriedeten Bezirk dar.
  • C)Nein, da der Grundeigentümer den Zugang durch Zäune verwehrt.
  • D)Nein, da es sich um einen befriedeten Bezirk handelt.
  • E)Viehweiden ja, Forstkulturen nein.

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