Kurze Antwort
Ja, in eingezäunten Viehweiden und Forstkulturen darf gejagt werden, da sie keinen befriedeten Bezirk darstellen.
Befriedete Bezirke sind z. B. Wohngebäude mit Hausgärten, Friedhöfe oder Flächen innerhalb bebauter Ortsteile. Forstkulturen mit Schutzzaun und eingezäunte Weiden zählen jagdrechtlich nicht dazu; die Jagdausübung bleibt dort zulässig.
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