ThüringenRechtTHÜ-RE-1894-2026

In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden und Forstkulturen. Dürfen Sie darin jagen?

Kurze Antwort

Ja, in eingezäunten Viehweiden und Forstkulturen darf gejagt werden, da sie keinen befriedeten Bezirk darstellen.

  • A)Viehweiden nein, Forstkulturen ja.
  • B)Ja, denn sie stellen keinen befriedeten Bezirk dar.
  • C)Nein, da der Grundeigentümer den Zugang durch Zäune verwehrt.
  • D)Nein, da es sich um einen befriedeten Bezirk handelt.
  • E)Viehweiden ja, Forstkulturen nein.
Erklärung

Befriedete Bezirke sind z. B. Wohngebäude mit Hausgärten, Friedhöfe oder Flächen innerhalb bebauter Ortsteile. Forstkulturen mit Schutzzaun und eingezäunte Weiden zählen jagdrechtlich nicht dazu; die Jagdausübung bleibt dort zulässig.

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