Kurze Antwort
Zutreffend sind: Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden; eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.
Viehweiden sind grundsätzlich nicht gesetzlich befriedet; die Jagd ruht dort nur während der Beweidung zum Schutz von Mensch und Tier. Ohne Weidevieh ist die Jagdausübung zulässig, sofern Sicherheit und Weidgerechtigkeit gewahrt bleiben.
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