ThüringenRechtTHÜ-RE-1933-2026

In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden. Welche Aussagen sind zutreffend?

Kurze Antwort

Zutreffend sind: Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden; eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.

  • A)Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden.
  • B)Eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.
  • C)In eingezäunten Viehweiden darf nicht gejagt werden.
  • D)Eingezäunte Viehweiden dürfen durch den Jagdausübungsberechtigten nicht betreten werden.
  • E)Wildschäden in eingezäunten Viehweiden sind generell nicht ersatzpflichtig.
Erklärung

Viehweiden sind grundsätzlich nicht gesetzlich befriedet; die Jagd ruht dort nur während der Beweidung zum Schutz von Mensch und Tier. Ohne Weidevieh ist die Jagdausübung zulässig, sofern Sicherheit und Weidgerechtigkeit gewahrt bleiben.

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