ThüringenRechtTHÜ-RE-1933-2026

In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden. Welche Aussagen sind zutreffend?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden. und Eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.

  • A)Wenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden.
  • B)Eingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.
  • C)In eingezäunten Viehweiden darf nicht gejagt werden.
  • D)Eingezäunte Viehweiden dürfen durch den Jagdausübungsberechtigten nicht betreten werden.
  • E)Wildschäden in eingezäunten Viehweiden sind generell nicht ersatzpflichtig.

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