ThüringenRechtTHÜ-RE-821-2026

In Ihrem Jagdbezirk tritt eine Wildseuche auf. Innerhalb welcher Frist haben Sie dies der zuständigen Behörde zu melden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich.

  • A)Unverzüglich.
  • B)Innerhalb von zwei Wochen.
  • C)Innerhalb einer Woche.
  • D)Innerhalb eines Monats.
  • E)Innerhalb von drei Werktagen.
  • F)Zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres.

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