Kurze Antwort
Das maßgebliche Gutachten ist das Forstliche Gutachten zum Zustand der Vegetation, insbesondere zur Waldverjüngung und zum Umfang der Schälschäden.
Bei der Abschussplanung ist vorrangig der Vegetationszustand zu berücksichtigen. Das Forstliche Gutachten liefert dafür die Verbiss- und Schälschadensbewertung und dient der UJB als zentrale Entscheidungsgrundlage. Regulations können je nach Bundesland variieren.
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