ThüringenRechtTHÜ-RE-952-2026

In Thüringen spielt für die Festsetzung des Abschussplanes neben dem Frühjahrswildbestand und weiteren Faktoren ein von der unteren Forstbehörde für die unteren Jagdbehörden erstelltes Gutachten eine nicht unerhebliche Rolle. Um welches Gutachten handelt es sich?

Kurze Antwort

Das maßgebliche Gutachten ist das Forstliche Gutachten zum Zustand der Vegetation, insbesondere zur Waldverjüngung und zum Umfang der Schälschäden.

  • A)Rechtsgutachten über Sonderbestimmungen für den Holzeinschlag.
  • B)Gutachten über die Hegeringstruktur.
  • C)Gutachten zum Zustand der Vegetation (insbesondere die Waldverjüngung und der Umfang der Schälschäden).
  • D)Gutachten über die Qualität des Waldzustandes.
  • E)Waldschadensbericht.
  • F)Landeswaldinventur.
Erklärung

Bei der Abschussplanung ist vorrangig der Vegetationszustand zu berücksichtigen. Das Forstliche Gutachten liefert dafür die Verbiss- und Schälschadensbewertung und dient der UJB als zentrale Entscheidungsgrundlage. Regulations können je nach Bundesland variieren.

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