Kurze Antwort
Richtig ist: Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild.
Richtig ist Option 3. § 2 BJagdG teilt Wild zunächst in Haarwild und Federwild. Zusätzlich ordnet das Gesetz bestimmte Arten dem Schalenwild zu und unterscheidet insgesamt in Hochwild (alle Schalenwildarten außer Rehwild sowie Auer-, Stein- und Seeadler) und Niederwild (alles übrige Wild).
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