ThüringenRechtTHÜ-RE-117-2026

In welche Gruppen unterteilt das Bundesjagdgesetz die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild.

  • A)Cerviden, Boviden und Vögel.
  • B)Schalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild.
  • C)Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild.
  • D)Hochwild und Niederwild.
  • E)Bejagbare und nicht bejagbare Wildarten.
  • F)Schädlinge und Nützlinge.
Erklärung

Richtig ist Option 3. § 2 BJagdG teilt Wild zunächst in Haarwild und Federwild. Zusätzlich ordnet das Gesetz bestimmte Arten dem Schalenwild zu und unterscheidet insgesamt in Hochwild (alle Schalenwildarten außer Rehwild sowie Auer-, Stein- und Seeadler) und Niederwild (alles übrige Wild).

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